Innere Sicherheit – auf Vorrat gespeichert?
26. Mai – 27. Mai 2011 – Universität der Bundeswehr München
Institutionelle Veränderungen der Inneren Sicherheit in Deutschland und Europa sind seit den frühen 1990er Jahren angelegt und werden spätestens seit dem 11. September 2001 deutlicher sichtbar. Dieses Phänomen wird in der Politikwissenschaft unter den Begriffen „erweiterter Sicherheitsbegriff“ und „neue Sicherheitsarchitektur“ diskutiert. Parallel dazu brach mit dem Informationszeitalter die wirtschaftliche und soziale Abhängigkeit von schnellen, mobilen und belastbaren Kommunikationstechnologien an.
Der Schutz dieser kritischen Kommunikationsinfrastruktur geht einher mit ihrer Überwachung. Als ein zentraler Beleg hierfür sind die Richtlinie 2006/24/EG zur „Vorratsdatenspeicherung“ und ihre Umsetzung in deutsches Recht zu sehen. Auf dem Weg hin zur Richtlinie und schließlich zur Umsetzungsgesetzgebung können die unterschiedlichen Auffassungen in den unterschiedlichen EU Mitgliedsstaaten, zwischen Bund und Ländern und zwischen den einzelnen Parteien und Interessen gezeigt werden. In Deutschland wurden die Umsetzungsgesetze zwei Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten in Folge der größten Massenverfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Die Conference Series zum Thema Innere Sicherheit – auf Vorrat gespeichert? wird von zwei Teilprojekten, eines an der Universität der Bundeswehr München und das andere an der TU Darmstadt, des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Projekts Sicherheit im öffentlichen Raum (SIRA) veranstaltet. Es wird aus politik- und rechtswissenschaftlicher Sicht analysiert, zu welchen Veränderungen es im Politikfeld Innere Sicherheit gekommen ist. Darauf aufbauend wird die deutsche Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie durch den Gesetzgeber einerseits, aber auch die Positionierung des Bundesverfassungsgerichts andererseits als Indikatoren für eine institutionelle Veränderung in der Inneren Sicherheit in der Bundesrepublik analysiert. Darüber hinaus soll eine vergleichende Perspektive über die Entwicklung in weiteren EU-Mitgliedstaaten gewonnen werden.
Donnerstag, 26. Mai 2011 |
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17.00 Uhr |
Begrüßung durch Prof. Dr. Merith Niehuss, Präsidentin der Universität der Bundeswehr München Prof. Dr. Ursula Münch, Prof. Dr. Viola Schmid |
17.30 Uhr |
Mindestspeicherfristen – Praktische Erfahrungen aus Sicht der Polizei Jürgen Maurer, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes – Thesenpapier |
19.30 Uhr |
Gemeinsamer Ausklang im Garten des Hacker-Pschorr Bräuhauses über der Theresienwiese |
Freitag, 27. Mai 2011 |
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9.00 Uhr |
Verortung der Diskussion um Vorratsdatenspeicherung im Politikfeld Innere Sicherheit Dr. des. Sebastian Bukow, Universität Düsseldorf – Thesenpapier |
10.15 Uhr |
Richtlinie 2006/24/EG: Umsetzungsunterschiede in der EU RA Sebastian Schweda, Institut für europäisches Medienrecht e.V. – Thesenpapier |
11.30 Uhr |
Vorratsdatenspeicherung und aktuelle Entwicklungen in der Inneren Sicherheit im UK Dr. Susanne Beck, LL.M. (LSE), Universität Würzburg – Thesenpapier |
12.45 Uhr |
Mittagsimbiss |
13.45 Uhr |
Die Vorratsdatenspeicherungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Eckpfeiler für eine Charta des (internationalen) (IT-)Sicherheitsrechts? Prof. Dr. Viola Schmid LL.M., TU Darmstadt – Thesenpapier |
15.00 Uhr |
Ausblick Prof. Dr. Ursula Münch, Prof. Dr. Viola Schmid |